Menu

MWC 2020 - Rückzahlungen von 50 % Startgeld und Anzahlungen für Unterkünfte

Rückzahlung der Anzahlungen für Unterkünfte

Personen, die eine Unterkunft gebucht und über das Organisationskomitee eine Anzahlung von 30% geleistet haben, haben Anspruch auf eine Rückerstattung der Kaution und auf weitere, eventuell zusätzlich geleistete Vorauszahlungen für die Unterkunft; gemäss Ankündigung des Organisationskomitees von Cogne vom März.

Der Rückerstattungsprozess hat sich leider aufgrund der anhaltenden Pandemie und den daraus resultierenden Beschluss der italienischen Regierung bezüglich Einstellung aller Aktivitäten um mehrere Wochen verzögert. Gemäss vorliegenden Informationen, soll die Büroarbeit ab Montag, dem 11. Mai, wieder aufgenommen worden sein und die Rückerstattungen können in den kommenden Wochen erfolgen.

Wenn Sie Ihre Unterkunft über eine nationale Gruppe gebucht haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den Nationalen Direktor Ihres Landes, um weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess zu erhalten.

Wenn Sie Ihre Unterkunft direkt über das Organisationskomitee gebucht haben, wenden Sie sich bitte an das OK unter <info@mwc-2020.com>, um Informationen zu Ihrer individuellen Rückerstattungen zu erhalten.

Wenn es nicht möglich ist, Rückerstattungen auf Ihre Kreditkarte vorzunehmen, müssen Sie Ihre genauen Einzelheiten für eine Banküberweisung angeben. Bitte beachten Sie, dass alle Bank- oder Bearbeitungsgebühren auf Rechnung des Teilnehmers oder der Buchungsgruppe gehen.

Erstattung 50 % des Nenngelds

Aufgrund der Stornierung des MWC2020 aufgrund höherer Gewalt verursacht durch die anhaltende COVID-19-Viruspandemie, haben alle Teilnehmer Anspruch auf eine 50% ige Rückerstattung der geleisteten Startgebühren. Bitte beachten Sie, dass alle Bank- oder Bearbeitungsgebühren, die bei der Rückerstattung des Startgelds anfallen, auf Rechnung des Teilnehmers gehen.

Athleten, die sich online über Datasport registriert und bezahlt haben, sollten bereits von ihrem Nationalen Direktor kontaktiert worden sein, wie der Rückerstattungsprozess in ihrem Land abgewickelt wird. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Nationalen Direktor, wenn Sie Ihre 50% -Rückerstattung noch nicht erhalten haben. https://www.world-masters-xc-skiing.com/de/about-us/national-directors.html

Athleten aus Ländern, die nicht in der Liste der Nationalen Direktoren aufgeführt sind, werden gebeten, sich direkt an die WMA zu wenden, damit eine individuelle Überweisung vorgenommen werden kann.

Athleten, die sich über einen nationalen Verband (dies gilt nur für Teilnehmer aus bestimmten Nationen) direkt beim Organisationskomitee gemeldet und bezahlt haben, sollten sich an ihren Nationalen Direktor oder die WMA wenden, um Informationen zur Rückerstattung zu erhalten.